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   LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10   

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LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10 (https://dejure.org/2011,22380)
LG Köln, Entscheidung vom 13.04.2011 - 84 O 318/10 (https://dejure.org/2011,22380)
LG Köln, Entscheidung vom 13. April 2011 - 84 O 318/10 (https://dejure.org/2011,22380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch die Verwendung eines durch einen Anderen markenrechtlich geschützten Kennzeichens für Adword-Anzeigen bei Google werden Markenrechte des Anderen verletzt; Verletzung von Markenrechten durch Verwendung eines durch einen Anderen markenrechtlich geschützten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 4; MarkenG § 14 Abs. 1 Nr. 2
    Durch die Verwendung eines durch einen Anderen markenrechtlich geschützten Kennzeichens für Adword-Anzeigen bei Google werden Markenrechte des Anderen verletzt; Verletzung von Markenrechten durch Verwendung eines durch einen Anderen markenrechtlich geschützten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10
    Maßgeblich für die markenrechtliche Beurteilung von Adword-Werbung sind die Entscheidungen des EuGH aus dem Jahre 2010 (GRUR 2010, 445 - Google und Google France; GRUR 2010, 451 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 - Bananabay; GRUR 2010, 841 - Portakabin/Primakabin).

    Auch wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, aber hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf Grund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, ist auf eine Beeinträchtigung der herkunftsweisenden Funktion zu schließen." (vgl. z.B. BGH GRUR 2010, 451, 453 Tz. 35, 36 - BergSpechte/trekking.at Reisen).

    Nach diesen Grundsätzen, die sowohl im Rahmen des § 14 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG als auch des § 14 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG gelten (vgl. z.B. BGH GRUR 2010, 451, 453 Tz. 39, 40 - BergSpechte/trekking.at Reisen), stellt die streitgegenständliche Adword-Werbung der Antragsgegnerin eine Verletzung der Rechte der Antragstellerin an dem Kennzeichen Z dar.

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10
    Maßgeblich für die markenrechtliche Beurteilung von Adword-Werbung sind die Entscheidungen des EuGH aus dem Jahre 2010 (GRUR 2010, 445 - Google und Google France; GRUR 2010, 451 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 - Bananabay; GRUR 2010, 841 - Portakabin/Primakabin).

    Nach den Entscheidungen des EuGH hängt die Frage, ob die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird, nicht davon ab, ob die als Schlüsselwort gebuchte Marke auch in der Anzeige erscheint (BGH GRUR 2010, 445 - Google und Google France- Tz. 65-73).

  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10
    Maßgeblich für die markenrechtliche Beurteilung von Adword-Werbung sind die Entscheidungen des EuGH aus dem Jahre 2010 (GRUR 2010, 445 - Google und Google France; GRUR 2010, 451 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 - Bananabay; GRUR 2010, 841 - Portakabin/Primakabin).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10
    Maßgeblich für die markenrechtliche Beurteilung von Adword-Werbung sind die Entscheidungen des EuGH aus dem Jahre 2010 (GRUR 2010, 445 - Google und Google France; GRUR 2010, 451 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 - Bananabay; GRUR 2010, 841 - Portakabin/Primakabin).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10
    Zwar mag nach der internen Organisation der Antragstellerin allein die Geschäftsführung befugt sein, Entscheidungen über die Verfolgung von Marken- und/oder Wettbewerbsverstößen zu treffen, so dass grds. deren Kenntnis maßgeblich ist (OLG Köln, WRP 1999, 222 ff., aus Juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2010 - 6 W 149/09; Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 3.15).
  • LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 6/11

    Die für den Erlass der einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkei ist

    Auszug aus LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10
    Anders als in der Parallelsache 84 O 6/11 ist die streitgegenständliche Adword-Anzeige der Antragsgegnerin sowohl im Antrag als auch im Tenor durch einen Kreis kenntlich gemacht, so dass die Antragsgegnerin dem Antrag und dem Beschlusstenor eindeutig entnehmen kann, worauf sich das Verbot erstreckt.
  • LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 6/11

    Die für den Erlass der einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkei ist

    Anders als in der Parallelsache 84 O 318/10 sind die streitgegenständlichen Adword-Anzeigen der Antragsgegnerin im Antrag und auch im Tenor zwar nicht durch einen Kreis kenntlich gemacht.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 27.10.2010 - 84 O 318/10   

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LG Köln, 27.10.2010 - 84 O 318/10 (https://dejure.org/2010,73095)
LG Köln, Entscheidung vom 27.10.2010 - 84 O 318/10 (https://dejure.org/2010,73095)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 84 O 318/10 (https://dejure.org/2010,73095)
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